Schiedsort und Verhandlungsort: warum beides nicht dasselbe ist
26. August 2026 | Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
Schiedsort und Verhandlungsort getrennt prüfen: § 595 und § 598 ZPO sowie Art. 25 der Wiener Regeln für die praktische Vorbereitung.
Schiedsort und Verhandlungsort: warum beides nicht dasselbe ist behandelt einen praktischen Fehler in der Vorbereitung von Schiedsverfahren. Der rechtliche Sitz des Schiedsgerichts kann von dem Ort abweichen, an dem die mündliche Verhandlung oder eine Beweisaufnahme tatsächlich stattfindet.
Nach § 595 ZPO können die Parteien den Sitz vereinbaren. Ohne andere Vereinbarung kann das Schiedsgericht Verfahrenshandlungen an jedem geeigneten Ort setzen. Für ein VIAC-Verfahren enthält Art. 25 der Wiener Regeln 2021 eine vergleichbare Regel: Mangels anderer Vereinbarung ist Wien der Schiedsort; Beratungen und Verfahrenshandlungen an einem anderen geeigneten Ort ändern ihn nicht.
Der Beitrag erklärt damit nicht allgemein, welches materielle Recht gilt. Er zeigt, welche Angaben in Vertrag, Verfahrensordnung und Verfahrensanordnungen getrennt geprüft werden sollten.
Welche Ortsangabe muss zuerst geklärt werden?
Der kurze Check ordnet Ihre Unterlagen. Eine Übermittlung erfolgt nur, wenn Sie das Formular aktiv absenden.
Sind Schiedsort, Verhandlungsort und Sitzangabe in den Unterlagen getrennt erkennbar?
Ortsangaben getrennt weiterprüfen
Ordnen Sie Sitzklausel, Verfahrensordnung und konkrete Verhandlungsanordnung nebeneinander. Entscheidend ist, ob die spätere Handlung den Sitz ausdrücklich ändern soll oder nur an einem geeigneten Ort stattfindet.
- Sitzklausel markieren
- Verhandlungsort gesondert notieren
- Verfahrenssprache und Beweisaufnahme ergänzen
Praktischen Ort mit dem Sitz abgleichen
Ein anderer Ort für Beratung, mündliche Verhandlung oder Beweisaufnahme ändert den Schiedsort nicht automatisch. Die konkrete Vereinbarung und die Verfahrensanordnung sollten trotzdem geprüft werden.
- Vorgeschlagenen Ort dokumentieren
- Reise- und Zeugenfragen sammeln
- Anordnung des Schiedsgerichts sichern
Klausel und Verfahrensstand zuerst klären
Bei einer unklaren Klausel sollte vor einer Einwendung oder organisatorischen Zusage festgestellt werden, ob die Parteien den Sitz vereinbart, einer Institution überlassen oder keine Regel getroffen haben.
- Schiedsklausel vollständig vorlegen
- VIAC- oder andere Regeln beilegen
- Fristen und bisherige Rügen festhalten
Was der Schiedsort rechtlich bedeutet
Der Schiedsort ist der rechtliche Anknüpfungspunkt des Schiedsverfahrens. § 577 ZPO knüpft die Anwendung des österreichischen Schiedsverfahrensrechts grundsätzlich daran, dass der Sitz des Schiedsgerichts in Österreich liegt. Bestimmte Vorschriften gelten auch, wenn der Sitz nicht in Österreich liegt oder noch nicht feststeht.
§ 595 ZPO erlaubt den Parteien, den Sitz frei zu vereinbaren. Sie können seine Bestimmung auch einer Schiedsinstitution überlassen. Fehlt eine Vereinbarung, bestimmt das Schiedsgericht den Sitz unter Berücksichtigung der Umstände des Falls und der Eignung des Orts für die Parteien. Eine Ortsangabe im Vertrag sollte deshalb nicht vorschnell als bloßer Veranstaltungsort gelesen werden.
Der Sitz ist außerdem für den Schiedsspruch wichtig. § 606 Abs. 3 ZPO verlangt die Angabe des nach § 595 Abs. 1 bestimmten Sitzes; der Schiedsspruch gilt als an diesem Tag und an diesem Ort erlassen. Das ist eine andere Funktion als die Frage, in welchem Raum eine Verhandlung stattfindet.
Warum eine Verhandlung anderswo stattfinden kann
Nach § 595 Abs. 2 ZPO kann das Schiedsgericht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, an jedem ihm geeignet erscheinenden Ort Verfahrenshandlungen setzen. Genannt werden insbesondere Beratung, Beschlussfassung, mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme. Der andere Ort ändert den Sitz nicht automatisch.
Auch die Wiener Regeln 2021 unterscheiden diese Ebenen. Art. 25 Abs. 1 legt den Schiedsort fest; mangels anderer Vereinbarung ist dies Wien. Nach Art. 25 Abs. 2 kann das Schiedsgericht an jedem geeigneten Ort beraten oder Verfahrenshandlungen vornehmen, ohne dass sich dadurch der Schiedsort ändert. Die Originalfassung der Wiener Regeln ist auf der VIAC-Seite abrufbar.
Praktisch kann daher ein Verfahren den rechtlichen Sitz in Wien haben, während eine Verhandlung aus Gründen der Beweisaufnahme, Erreichbarkeit oder technischen Organisation an einem anderen Ort stattfindet. Daraus folgt nicht allein, dass ein anderer Staat zum Sitz geworden ist.
Verhandlung, Beweisaufnahme und Verfahrenssprache getrennt planen
Der Verhandlungsort beantwortet nicht automatisch die Fragen nach Verfahrenssprache, Beweiserhebung oder anwendbarem materiellen Recht. § 598 ZPO regelt, ob mündlich oder schriftlich verhandelt wird. Ist eine mündliche Verhandlung nicht ausgeschlossen, muss das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei eine solche in einem geeigneten Abschnitt des Verfahrens durchführen.
Bei der Vorbereitung sollten daher der Ort der Verhandlung, der Ort einer Beweisaufnahme, die Verfahrenssprache und das anwendbare Recht jeweils in einer eigenen Zeile erfasst werden. Für Zeugen und Sachverständige sind zusätzlich Reise, Dolmetschung, technische Zuschaltung, Unterlagen und die rechtzeitige Ladung zu klären. § 599 ZPO verlangt, dass die Parteien von Verhandlungen und Zusammentreffen zur Beweisaufnahme rechtzeitig Kenntnis erhalten.
Ein anderer praktischer Ort kann organisatorisch sinnvoll sein. Er ersetzt aber weder die Prüfung der Sitzklausel noch die Frage, welche Gerichte für gesetzlich vorgesehene Unterstützungsaufgaben zuständig sind.
Was für die Prüfung vorzubereiten ist
Für die erste Einordnung sollten die vollständige Schiedsvereinbarung, die anwendbaren Institutionsregeln, spätere Verfahrensvereinbarungen und alle Verfahrensanordnungen gesammelt werden. Markieren Sie jede Ortsangabe und ordnen Sie ihr zu, ob sie den Sitz, die Verhandlung, die Beweisaufnahme oder nur eine Zustell- und Organisationsfrage betrifft.
Hilfreich sind außerdem der aktuelle Verfahrenskalender, Ladungen, Protokolle, Anträge auf mündliche Verhandlung, Hinweise zu Sachverständigen und die Korrespondenz über einen Ortswechsel. Bei einem bereits erlassenen Schiedsspruch sollten Sitzangabe, Erlasstag und Zustellnachweis gesondert gesichert werden.
Die bestehende Vertiefung zum Sitz des Schiedsgerichts und zum Anwendungsbereich der ZPO behandelt den österreichischen Rechtsrahmen. Dieser Beitrag grenzt davon die praktische Ortsfrage ab: Wo darf gehandelt werden, ohne dass sich der Schiedsort ändert?
Häufige Fragen zu Schiedsort und Verhandlungsort
Ist der Verhandlungsort automatisch der Schiedsort? Nein. Nach § 595 Abs. 2 ZPO kann das Schiedsgericht Verfahrenshandlungen an einem geeigneten anderen Ort vornehmen, ohne dass sich der Sitz dadurch ändert.
Was gilt bei einem VIAC-Verfahren ohne abweichende Vereinbarung? Nach Art. 25 Abs. 1 der Wiener Regeln 2021 ist mangels anderer Vereinbarung Wien der Schiedsort. Nach Art. 25 Abs. 2 sind Beratungen und Verfahrenshandlungen an einem anderen geeigneten Ort möglich.
Kann ein Ortswechsel den Sitz trotzdem ändern? Ein anderer Verhandlungs- oder Beweisaufnahmeort ändert den Sitz nicht allein durch seine Benennung. Ob eine ausdrückliche neue Sitzvereinbarung vorliegt, muss anhand der konkreten Dokumente und des Verfahrensstands geprüft werden.
Nächster Schritt
Vertrag, Schiedsklausel, Korrespondenz und Fristen sollten gesammelt werden. Danach lässt sich prüfen, ob Verhandlung, Sicherung oder Schiedsverfahren im Vordergrund steht.