Einzelschiedsrichter oder Dreiersenat bei VIAC: Besetzung und Kostenrisiko entscheiden
1. September 2026 | Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
Einzelschiedsrichter oder Dreiersenat bei VIAC: Art 17, Bestellung, 30-Tage-Fristen und Kostenrisiko verständlich erklärt.
Einzelschiedsrichter oder Dreiersenat bei VIAC: Besetzung und Kostenrisiko entscheiden ist keine bloße Organisationsfrage. Wenn die Schiedsklausel die Zahl der Schiedsrichter offenlässt, kann die Entscheidung über die Besetzung den Ablauf, die Abstimmung und den finanziellen Vorschuss spürbar beeinflussen.
Die Vienna Rules unterscheiden zwischen einem Einzelschiedsrichter und einem Schiedsrichtersenat aus drei Personen. Fehlt eine Vereinbarung, entscheidet das Präsidium von VIAC insbesondere nach Komplexität, Streitwert sowie dem Interesse an einer raschen und kosteneffizienten Entscheidung.
Entscheidend ist deshalb nicht die abstrakte Frage, welche Besetzung „besser“ ist. Maßgeblich sind Streitstoff, wirtschaftliches Gewicht, erforderliche Entscheidungsbreite und die Bereitschaft, einen höheren Kostenvorschuss für ein Dreiergremium zu tragen.
Welche Besetzung passt zu Ihrem VIAC-Verfahren?
Der kurze Check ordnet die wichtigsten Ausgangspunkte. Das Ergebnis wird nur übermittelt, wenn Sie das Formular aktiv absenden.
Ist die Zahl der Schiedsrichter in der Vereinbarung eindeutig geregelt?
Einzelbesetzung und Kostenbasis prüfen
Prüfen Sie, ob die Klausel wirksam einheitlich formuliert ist und ob die erwartete Komplexität zu einem Einzelschiedsrichter passt. Danach sind die VIAC-Unterlagen und der Kostenvorschuss zu ordnen.
- Schiedsklausel und Nachträge sichern
- Streitwert und Anspruchsumfang festhalten
- VIAC-Aufforderungen und Fristen dokumentieren
Dreierbesetzung und Vorschuss planen
Bei einem Dreiersenat müssen Parteibenennungen und die Benennung des Vorsitzes koordiniert werden. Neben dem Streitwert ist die deutlich höhere Schiedsrichtergebühr in die Finanzplanung einzubeziehen.
- Schiedsklausel und Nachträge sichern
- Streitwert und Anspruchsumfang festhalten
- VIAC-Aufforderungen und Fristen dokumentieren
Offene Besetzung fachlich begründen
Bei einer offenen Zahl sollte der Streitstoff nach Komplexität, Wert und gewünschter Verfahrensökonomie beschrieben werden. Diese Punkte sind für die Entscheidung des Präsidiums und die Vorschussplanung relevant.
- Schiedsklausel und Nachträge sichern
- Streitwert und Anspruchsumfang festhalten
- VIAC-Aufforderungen und Fristen dokumentieren
Was Art 17 der Vienna Rules entscheidet
Die Parteien können vereinbaren, ob der Streit von einem Einzelschiedsrichter oder von einem Senat aus drei Schiedsrichtern entschieden wird. Sie können auch den Bestellungsmechanismus festlegen. Erst wenn eine solche Vereinbarung fehlt, greift die Entscheidungsregel des Art 17 Abs 2 der Vienna Rules.
Das Präsidium berücksichtigt dabei die Komplexität des Falles, den Streitwert und das Interesse an einer raschen und kosteneffizienten Entscheidung. Die Vienna Rules nennen bewusst keinen starren Streitwert, ab dem zwingend drei Schiedsrichter bestellt werden. Eine belastbare Begründung muss daher den konkreten Streitstoff erklären, nicht nur eine Zahl nennen.
Wann ein Einzelschiedsrichter sachgerecht sein kann
Ein Einzelschiedsrichter kann zu einem überschaubaren Streitstoff passen, wenn wenige Rechtsfragen, eine klar begrenzte Beweisaufnahme und ein absehbarer Entscheidungsumfang zusammentreffen. Das kann die Abstimmung vereinfachen und den Ablauf konzentrieren. Es ist aber kein Versprechen für einen schnelleren Ausgang.
Die Auswahl der Person bleibt entscheidend. Fachliche Eignung, Unabhängigkeit, Verfügbarkeit und mögliche Interessenkonflikte müssen ebenso geprüft werden wie die sprachlichen und technischen Anforderungen des Verfahrens. Eine Einzelbesetzung ist deshalb nicht automatisch die günstigere oder taktisch bessere Lösung.
Wann ein Dreiersenat näherliegen kann
Ein Dreiersenat kann bei mehreren ineinandergreifenden Verträgen, umfangreicher Beweisaufnahme oder anspruchsvollen technischen und rechtlichen Fragen sinnvoll erscheinen. Auch bei erheblichem wirtschaftlichem Gewicht kann die breitere Beratung ein nachvollziehbarer Grund sein. Sie ersetzt jedoch keine konkrete Prüfung der Schiedsklausel und des Streitgegenstands.
Im Dreiersenat benennt grundsätzlich jede Partei einen Schiedsrichter. Die beiden Co-Schiedsrichter benennen gemeinsam den Vorsitzenden. Scheitert eine fristgerechte Benennung, kann das Präsidium die offene Bestellung übernehmen. Der zusätzliche Abstimmungsaufwand ist in der Verfahrensplanung mitzudenken.
Benennung und 30-Tage-Fristen bei VIAC
Soll ein Einzelschiedsrichter entscheiden, fordert der Generalsekretär die Parteien auf, binnen 30 Tagen gemeinsam eine Person zu benennen. Erfolgt keine fristgerechte gemeinsame Benennung, bestellt das Präsidium. Bei einem Dreiersenat benennt jede Partei ihren Schiedsrichter; die Co-Schiedsrichter benennen den Vorsitzenden jeweils binnen 30 Tagen nach der Aufforderung.
Die Frist ist daher nicht bloß eine Formalität. Vertragsfassung, Antrag, Klagebeantwortung, Zustellung und VIAC-Aufforderung müssen zusammen gelesen werden. In Mehrparteienverfahren gelten zusätzliche Regeln: Die Klägerseite und die Beklagtenseite benennen ihren Schiedsrichter jeweils gemeinsam. Eine Mitwirkung an der gemeinsamen Benennung bedeutet nach Art 18 Abs 3 für sich allein noch keine Zustimmung zum Mehrparteienverfahren.
Wie sich das Kostenrisiko der Besetzung auswirkt
Die VIAC-Kosten werden nicht nur durch die Zahl der Schiedsrichter bestimmt. Art 42 ordnet einen Vorschuss für Verwaltungsgebühren, Schiedsrichtergebühren und voraussichtliche Auslagen an. Grundsätzlich zahlen die Parteien den Vorschuss vor der Aktenübermittlung in gleichen Teilen. Der Streitwert und der Umfang von Klage und Gegenklage wirken sich auf die Berechnung aus.
Für die Schiedsrichtergebühren legt Art 44 Abs 8 einen klaren Vergleich an: Die dort genannte Gesamtgebühr eines Senats beträgt das Zweieinhalbfache des Satzes für einen Einzelschiedsrichter. Das ist keine vollständige Verfahrenskostenrechnung, zeigt aber die Größenordnung des Besetzungsrisikos. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren, Auslagen, Umsatzsteuer, Parteikosten und gegebenenfalls zusätzliche Verfahrensschritte.
Zahlt eine Partei ihren Vorschussanteil nicht, kann die andere Seite zur Sicherung des Verfahrens den ausstehenden Anteil übernehmen. Das ändert nichts an der Verpflichtung der säumigen Partei. Das Schiedsgericht kann unter den Voraussetzungen der Vienna Rules eine Erstattung anordnen; die endgültige Kostenverteilung wird später nach Art 38 festgelegt und kann auch das Verhalten der Parteien und ihrer Vertreter berücksichtigen.
Welche Unterlagen vor der Entscheidung zählen
Für die Besetzungsentscheidung sollten die vollständige Schiedsklausel, alle Nachträge, der Streitwert jeder einzelnen Forderung, eine verständliche Darstellung der Rechts- und Tatsachenfragen sowie die erwartete Beweisaufnahme vorliegen. Bei mehreren Verträgen muss erkennbar sein, ob dieselben Parteien und Streitgegenstände betroffen sind.
Wer die Zahl der Schiedsrichter sachlich einordnen will, sollte außerdem die gewünschte Verfahrenssprache, die Zahl der beteiligten Parteien und den wirtschaftlichen Zeitdruck festhalten. Bei unklarer Klausel ist der Beitrag zur Schiedsrichterbestellung bei unklarer Klausel eine passende Ergänzung. Für die Vorbereitung des eigentlichen Antrags hilft der Beitrag zum VIAC-Schiedsantrag mit Klausel, Streitgegenstand und Kostenrisiko.
Besetzung nicht mit anderen Fragen verwechseln
Die Wahl zwischen Einzelperson und Dreiersenat betrifft die Zahl und Bildung des Schiedsgerichts. Sie beantwortet nicht, ob ein bestimmter Schiedsrichter befangen ist, ob ein Mandat vorzeitig endet oder ob das Tribunal für den Streit zuständig ist. Diese Fragen haben eigene Regeln und dürfen nicht durch eine Kostenüberlegung ersetzt werden.
Ebenso wenig garantiert ein Dreiersenat eine günstigere Sachentscheidung. Umgekehrt ist ein Einzelschiedsrichter nicht schon deshalb problematisch, weil der Streitwert hoch ist. Entscheidend bleibt, ob die Besetzung zur Vereinbarung, zur Fallstruktur und zur realistischen Finanzierung des Verfahrens passt.
Häufige Fragen zur VIAC-Besetzung
Wer entscheidet bei VIAC, wenn die Schiedsklausel die Zahl der Schiedsrichter offenlässt? Nach Art 17 Abs 2 der Vienna Rules entscheidet das Präsidium, ob ein Einzelschiedsrichter oder ein Dreiersenat bestellt wird. Es berücksichtigt insbesondere Komplexität, Streitwert sowie das Interesse an einer raschen und kosteneffizienten Entscheidung.
Ist ein Dreiersenat bei VIAC automatisch zweieinhalbmal so teuer? Art 44 Abs 8 nennt für die Schiedsrichtergebühren eines Senats grundsätzlich das Zweieinhalbfache des Satzes für einen Einzelschiedsrichter. Die gesamten Verfahrenskosten umfassen zusätzlich Verwaltungsgebühren, Auslagen, Umsatzsteuer und Parteikosten.
Was passiert, wenn eine Partei ihren Kostenvorschuss nicht bezahlt? Die andere Partei kann unter den Voraussetzungen des Art 42 den ausstehenden Anteil übernehmen. Das Schiedsgericht kann die Erstattung anordnen; außerdem kann die Nichtzahlung zur Aussetzung oder Beendigung der betroffenen Ansprüche führen.
Nächster Schritt
Vertrag, Schiedsklausel, Korrespondenz und Fristen sollten gesammelt werden. Danach lässt sich prüfen, ob Verhandlung, Sicherung oder Schiedsverfahren im Vordergrund steht.